Was ist zu tun, wenn ein quecksilberhaltiges Leuchtmittel zerbricht

Als Verbraucher können Sie nur durch das Zerbrechen eines Energiespar-Leuchtmittels mit dem darin befindlichen Quecksilber in Kontakt kommen. Sollte Ihnen ein Leuchtmittel tatsächlich zerbrechen müssen Sie Folgendes beachten.

Bildquelle: Shutterstock, Bildnummer: 164070038, Urheberrecht: PHOTO FUN
  • Bleiben Sie ruhig! Die Schadstoffkonzentration ist gering, das Quecksilber verdünnt sich in der Raumluft sehr schnell
  • Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht an den Glasscherben schneiden
  • Trennen Sie die Leuchte vom Stromnetz, sofern das Leuchtmittel in einer Leuchte zerbrochen ist, um Stromschläge zu vermeiden
  • Sammeln Sie alle Teile des Leuchtmittels auf, möglichst durch Aufkehren. Vermeiden Sie Verwirbelungen
  • Benutzen Sie ein Einwegtuch oder ein Klebeband, um kleine Stücke und Staub zu entfernen
  • Benutzen Sie nur einen Staubsauger, wenn die Oberfläche, wie beispielsweise bei einem Teppich, keine andere Wahl lässt. Entsorgen Sie unmittelbar danach den Staubsaugerbeutel. Ansonsten können quecksilberhaltige Partikel bei jeder weiteren Nutzung des Beutels im Raum verteilt werden
  • Entsorgen Sie Leuchtmittelreste, Einwegtuch, etc, in einem Beutel und bringen diesen nach draußen
  • Lüften Sie den Raum
  • Zerbrochene als auch defekte Leuchtmittel sind sachgemäß wie unter „Fachgerechte Entsorgung von quecksilberhaltigen Leuchtmitteln“ beschrieben zu entsorgen

Fachgerechte Entsorgung von quecksilberhaltigen Leuchtmitteln

Leuchtmittel die mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden. Die Verbraucher können ihre Leuchtmittel zur Entsorgung in entsprechende Einrichtungen meist kommunale Bau- oder Wertstoffhöfe bringen.

Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall im Rathaus Ihrer Kommune, an welcher Stelle Sie die abgelaufenen Leuchtmittel abgeben können.