
EU-Verordnungen führen zu neuen Energieeffizienz-Klassen
Zum 1. September 2021 gelten neue Energie-Effizienzklassen für Lichtquellen sowie weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung. Welche Vorteile das für Sie hat, was dabei für die Umwelt getan wird und warum es diese Änderungen gibt, lesen Sie hier.
Energie-Einsparungen mit Leuchtmitteln
Mit neuen Effizienzklassen (im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie) sollen bis 2030 jährlich Einsparungen von 41,9 TWh/Jahr erzielt und somit ein wichtiger Beitrag zu den Energie- und Klimazielen der EU geleistet werden. Anfänglich, ab September 2021, werden zunächst keine Lichtquellen der Effizienzklasse „A“ auf dem Markt zu finden sein. Damit sollen Hersteller einen Anreiz haben, noch effizientere Produkte zu entwickeln.
Neue Energieeffizienzklassen
Ab September 2021 werden Lichtquellen in neue Energieklassen eingeteilt. Gab es vorher die Klassen A++ bis E, wird es danach wieder eine Skala von A bis G geben.
Die meisten Verbraucher(innen) kennen das Energielabel und berücksichtigen es beim Kauf. Zur Einführung 1995 waren die meisten Produkte in den niedrigen Klassen E bis G eingestuft. Im Laufe der Zeit wurden neue Modelle immer effizienter, so dass heute die meisten die Klasse A+ bis A++ haben. Das macht es den Anwendern schwer, die energieeffizientesten Produkte zu erkennen.
Um die Einschätzung wieder zu erleichtern, wurden die „+“-Klassen abgeschafft und die neuen Klassen A bis G mit zeitgemäßeren Vorgaben festgelegt. Dies gilt für Lichtquellen, aber – zu einem anderen Zeitpunkt - auch für Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühlschränke sowie elektronische Displays inklusive Fernsehgeräte und Monitore.
Lichtquellen für Schreibtischleuchten: Vorher A++, jetzt E-G
Dies sind die neuen Einstufungen der Energieeffizienz-Klassen
Energieeffizienzklassen von Lichtquellen
Wirkungsgrad = η = (Lichtstrom/Leistungsaufnahme) * Faktor
Energieeffizienzklasse | Gesamt-Netzspannungslichtausbeute η / lm/W |
---|---|
A | 210 <= η |
B | 185 <= η < 210 |
C | 160 <= η < 185 |
D | 135 <= η < 160 |
E | 110 <= η < 135 |
F | 85 <= η < 110 |
G | η < 85 |
Nach dieser neuen Verordnung werden Lichtquellen voraussichtlich in den unteren drei Energieeffizienz-Klassen E bis G eingestuft. Zur genauen Einordnung werden neue detaillierte Messungen nach genauen Vorgaben durchgeführt.

Mehr Produktinformationen über einen QR-Code auf dem Etikett
Mit Einführung der neuen Effizienzklassen wird es auch neue Labels, also Energieeffizienz-Etiketten geben. Darauf sind nicht nur die neuen Klassen zu finden, sondern auch ein QR-Code, über den Verbraucher(innen) weitere Informationen über das Produkt erhalten können. Diese Daten werden von den Herstellern und Importeuren in der zentralen EU-Datenbank EPREL hinterlegt. So kann man beispielsweise, per Smartphone direkt im Markt, schnell technische Informationen und Produktherkunft erfahren oder Produkte erkennen, die nicht den europäischen Vorgaben entsprechen.
Hintergrund: Neue Verordnungen Ökodesign / Energielabel
Ökodesign und Energielabel sind zwei sich ergänzende Instrumente der europäischen Umwelt- und Energiepolitik zur Förderung von Ressourcenschonung und Energieeffizienz.
Dabei steht Ökodesign für die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Hierfür wurde der Rahmen durch die Ökodesign-Richtlinie der EU (Richtlinie 2009/125/EG) gesteckt und mit dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz für Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Details zu verschiedenen Produktgruppen sind in eigenen Verordnungen festgelegt. Für die Produktgruppe „Lichtquellen und separate Betriebsgeräte“ geschieht dies in der Verordnung (EU) 2019/2020 vom 1.10.2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte.
Das Energielabel informiert über die Energieeffizienz eines Produkts. Hierfür wurde der Rahmen durch die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie der EU (Richtlinie 2010/30/EU) gesteckt und mit dem Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten für Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Details zu verschiedenen Produktgruppen sind in eigenen Verordnungen festgelegt. Für die Produktgruppe „Lichtquellen“ geschieht dies in der Verordnung (EU) 2019/2015 vom 11.03.2019 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen.
Stand: 16.4.2020 - Maßgebend sind die kompletten Verordnungen.